4. Der amtlichen Verteidigerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren BK 18 268 vom 12. September 2018 eine Entschädigung von CHF 1‘886.30 (inkl. Auslagen und MWST) sowie für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren PEN 18 127 eine Entschädigung von CHF 1‘906.30 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Es wird festgestellt, dass die Entschädigung für das Beschwerdeverfahren BK 18 268 bereits an Rechtsanwältin B.________ ausgezahlt wurde. 5. Der amtlichen Verteidigerin wird für ihre Aufwendungen im vorliegenden Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.