7. Bei diesem Verfahrensausgang trägt der Kanton Bern die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 18 268 vom 12. September 2018 sowie die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Kosten des vorinstanzlichen Entscheids PEN 18 127 (CHF 2‘000.00) trägt ebenfalls der Kanton.