Die Gerichtskosten der ersten und zweiten Instanz müssten vom Kanton Bern getragen werden. Das Honorar der amtlichen Vertreterin müsse somit auf CHF 2‘375.90 vor Regionalgericht und auf CHF 2‘377.50 vor Obergericht festgesetzt und vollumfänglich vom Kanton Bern übernommen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 31. Januar 2019, das Verlängerungsgesuch der BVD sei abzuweisen. Damit bliebe auch kein Raum für die Beschwerde. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.