Mit Urteil 6B_1023/2018 am 17. Januar 2019 hiess das Bundesgericht die vom Verurteilten erhobene Beschwerde in Strafsachen teilweise gut. Es hob den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. September 2018 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung zurück. Gerichtskosten wurden keine erhoben. Der Kanton Bern wurde verpflichtet, der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers für das bundesgerichtliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 3‘000.00 zu bezahlen. 2. Gestützt auf dieses Urteil eröffnete die Beschwerdekammer am 23. Januar 2019 ein neuerliches Beschwerdeverfahren und räumte dem Verurteilten (nachfolgend: