___ als amtliche Verteidigerin zu ernennen. Am 2. Juli 2018 verfügte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer), dass die vorinstanzlich gewährte amtliche Verteidigung auch für das Beschwerdeverfahren gelte.