1. Am 16. Februar 2018 stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) beim Regionalgericht einen Antrag auf Verlängerung der Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB gegen den Beschwerdeführer. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) verlängerte in seinem Entscheid vom 12. Juni 2018 die gegen den Verurteilten angeordnete stationäre psychotherapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB um fünf Jahre, rückwirkend ab 2. Oktober 2017 (Ziffer 1). Am 22. Juni 2018 reichte der Verurteilte, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, Beschwerde ein.