2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit der von ihr in gleicher Höhe geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Leitender Staatsanwalt O.________ (mit den Akten)