Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerdeschrift keine Argumente gegen die Nichtanhandnahme des Verfahrens betreffend den Beschuldigten vor. Sie stellt lediglich in Aussicht, dass sie die ganze Angelegenheit an das Veterinäramt weiterleiten werde, damit in der Tierarztpraxis des Beschuldigten von Zeit zu Zeit Kontrollen durchgeführt würden.