31 StGB erlischt das Antragsrecht nach Ablauf von drei Monaten. Dabei beginnt die Frist mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin operierte der Beschuldigte die Katze C.________ im Oktober 2011 und die Katze F.________ im Dezember 2007. Damit ist die Antragsfrist schon lange abgelaufen, weshalb bezüglich der Vorfälle mit C.________ und F.________ neben einem An-