(Bank)-Konto zeigen zudem, dass keine Hinweise auf weitere Bankverbindungen des Beschuldigten in der Schweiz bestehen. Verdächtige Transfers von grösseren Beträgen auf ein Konto in Spanien oder anderswo sind ebenfalls nicht erkennbar. Die Gutschriften – überwiegend «Lohnzahlungen» der J.________ – brauchte der Beschuldigte sukzessive auf. Der letzte Bargeldbezug erfolgte am 2. September 2013 in Spanien (pag. 07 152 046). Anschliessend befand sich das Konto bis zur Saldierung im Minus. Die Kosten für die Kontoführung häuften sich, ohne dass Bewegungen stattfanden.