Wie lange eine Kontosperre zulässig ist, wenn sich ein Tatverdacht noch nicht erhärtet hat, hängt von der Komplexität der Abklärungen ab […] (HEIMGARTNER, Strafprozessuale Beschlagnahme, 2011, S. 185- 187). 4.2 Die Staatsanwaltschaft hält in ihrer Stellungnahme zusammengefasst fest, dass sie sich vor allem aufgrund des Zeitablaufs und des Umstandes, dass die Edition des Schweizer Kontos des Beschuldigten keinen Hinweis auf verbleibende Vermögenswerte ergeben habe, dazu entschieden habe, auf die zeitaufwändigen rechtshilfeweisen Editionen und Sicherstellungen in Spanien zu verzichten.