Zu diesem Zweck hat in der Regel eine Befragung des betroffenen Kontoinhabers zu erfolgen. Gelingt [der] Nachweis [der Legalität], ist das fragliche Konto bzw. der nachgewiesene Teil desselben freizugeben. […] Der Tatverdacht hat sich im Laufe der Strafuntersuchung zu verdichten, damit eine Beschlagnahme von Buchgeldern noch verhältnismässig erscheint. Wie lange eine Kontosperre zulässig ist, wenn sich ein Tatverdacht noch nicht erhärtet hat, hängt von der Komplexität der Abklärungen ab […] (HEIMGARTNER, Strafprozessuale Beschlagnahme, 2011, S. 185- 187).