Je nach wirtschaftlicher Situation des Betroffenen und Umfang stellen Kontosperren erhebliche bis schwere Eingriffe in die Eigentumsgarantie dar, weil der Betroffene dadurch unter Umständen in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird. […] Besteht ein hinreichender Verdacht, dass sich auf einem Konto inkriminierte Vermögenswerte bzw. Surrogate derselben befinden könnten, ist eine Kontosperre grundsätzlich angezeigt. […] Es obliegt der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob Bankverbindungen im Zusammenhang mit dem inkriminierten Sachverhalt stehen. Zu diesem Zweck hat in der Regel eine Befragung des betroffenen Kontoinhabers zu erfolgen.