Im Untersuchungsstadium handelt es sich bei der Beschlagnahme um eine vorläufige Massnahme. Bei einer Beschlagnahme geht es darum, Vermögenswerte im Hinblick auf eine allfällige Disposition des urteilenden Gerichts sicherzustellen und zu verhindern, dass der gegenwärtig Verfügungsberechtigte eine Einziehung verei-