In ihrer delegierten Stellungnahme vom 2. August 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 8. August 2019 hielten die Beschwerdeführer an ihrem Rechtsbegehren fest. Gleichzeitig reichte Rechtsanwalt G.________ als Vertreter der Beschwerdeführer eine Kostennote ein.