05 020 001 ff.). Die einzige Frage, die er beantwortete, war diejenige nach seinem Auskommen in Spanien. Er sagte dazu: «Pension» (pag. 05 020 003, Z. 69). Daraufhin beantragte die Verteidigung eine Pause zwecks Unterredung mit dem Beschuldigten. Nach dem Unterbruch bekräftigte Letzterer, dass er keine Fragen zu beantworten gedenke (pag. 05 020 003, Z. 71-73). Am 24. Juni 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft – soweit von Relevanz –, dass der Antrag Ziff. 1 vom 27. Mai 2019 auf unverzügliche Beschlagnahme bzw. Sperrung sämtlicher Konten und Vermögenswerte des Beschuldigten abgewiesen werde.