1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt unter anderem gegen C.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Veruntreuung, evtl. Betrug im Zusammenhang mit den Aktivitäten der J.________ (AG) in Liq. in den Jahren 2012-2014. Am 27. Mai 2019 wurde der Beschuldigte zum ersten Mal zur Sache befragt. Zu dieser Einvernahme reiste er – nach Zusicherung des freien Geleits – von Spanien her an. Anlässlich der Einvernahme machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch (vgl. pag. 05 020 001 ff.).