6 (vgl. SEM, Focus Marokko, S. 26). Ihre Situation in Marokko wäre daher im Falle der Scheidung kaum dermassen hoffnungslos gewesen, dass es nachvollziehbar wäre, dass sie wieder in eine Beziehung zurückwollte, in welcher sie angeblich regelmässig geschlagen und vergewaltigt worden ist. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte nach der Hochzeit bereits über die Trennung nachgedacht hatte. Es wäre für sie also möglich gewesen, die Scheidung durchführen zu lassen, da davon auszugehen ist, dass sich der Beschuldigte nicht dagegen ausgesprochen hätte.