So habe sie sich bereits bei der Heirat durchgesetzt, als ihre Eltern die Hochzeit mit dem Beschuldigten abgelehnt hätten, sie ihn jedoch gegen den elterlichen Willen geehelicht habe. Auch als der Beschuldigte nur «islamisch» habe heiraten wollen, sei es ihr gelungen, ihren Wunsch nach einer staatlich anerkannten Hochzeit durchzusetzen. Dass sie psychisch nie abhängig gewesen sei, habe sie selbst in ihrer Einvernahme am 22. November 2017 geäussert (Z. 251). Zudem habe sie ausgesagt, sie sei vom Beschuldigten nie unter Druck gesetzt worden (EV vom 11.12.2017, Z. 426) und dieser habe ihr auch nie Schläge angedroht (EV vom 11.12.2017, Z. 430).