Bei der Beschwerdeführerin komme hinzu, dass sie sehr jung und in der Schweiz – abgesehen vom Umfeld des Beschuldigten – allein gewesen sei. Dass sie sich dem Beschuldigten gegenüber in den Chats liebevoll geäussert habe und sie ihm trotz der Übergriffe in die Schweiz gefolgt sei, liege daran, dass eine Frau in der Kultur der Beschwerdeführerin ihrem Mann zu folgen und solche Übergriffe zu dulden habe.