Die Einstellung bezog sich auf die Vorwürfe der Vergewaltigungen und der Schläge vor dem 3. November 2017. Für die Vorfälle vom 3. November 2017 stellte sie in der Verfügung einen Strafbefehl wegen Tätlichkeiten in Aussicht. Die Staatsanwaltschaft begründete die teilweise Verfahrenseinstellung wie folgt: Die Beschuldigungen der Beschwerdeführerin stünden den Aussagen der anderen im Verfahren befragten Personen diametral entgegen. Diese stammten zwar aus dem Umfeld des Beschuldigten, zu den Eltern des Beschuldigten und zu F.________ habe die Beschwerdeführerin jedoch ein stimmiges Verhältnis gehabt.