1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin Dr. B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsident Blaser (mit den Akten) - Staatsanwältin C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft