Vielmehr treibt die Staatsanwaltschaft das Dossier aktiv voran. Dass dem Beschwerdeführer noch nicht sämtliche Ermittlungsergebnisse vorgehalten wurden, ändert daran nichts. Taugliche Ersatzmassnahmen sind keine erkennbar. 12 8. Bei diesem Ausgang des Verfahrens – vollständige Abweisung der Beschwerde – wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Verteidigung ist privat mandatiert. 13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: