Es ist derzeit schwierig abzusehen, welcher Aufwand noch auf die Strafverfolgungsbehörden zukommen wird. Vorerst geht es darum, das Ausmass der deliktischen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu ermitteln. Es gilt nun, zeitnah umfangreiche weitere Datenmengen aus mehreren rückwirkenden und laufenden Telefonkontrollen, aus GPS-Überwachungen und Observationen auszuwerten und untereinander, aber auch mit zahlreichen Anzeigen wegen Fahrraddiebstählen abzugleichen. Anschliessend müssen die Beschuldigten mit den Ermittlungsergebnissen konfrontiert und parteiöffentlich befragt werden.