10 sie offenbar als Tata Bandit (Vater Bandit) bezeichnet hat? Das bedeutet gar nichts. Er spricht so im Strassenjargon. Er bezeichnet mich auch als Idiot. Das ist sein Vokabular. Einmal sagte er mir, er liebt mich. Er spinnt.» (EV Beschwerdeführer vom 11. Januar 2019 Z. 379 ff.). Nach dem Gesagten besteht ein ausreichend dringender Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer, der weit über reine Vermutungen hinausgeht. Dass er nicht gewusst oder zumindest stark geahnt haben will, dass die Fahrräder gestohlen sind, erscheint wenig glaubhaft.