«Anlässlich der Telefonkontrolle von D.________, Nr. ________, vom 12.10.2018, 11:43:29 bis 12:03:04, zwischen A: "D.________ (Spitzname)" und B: "A.________": B: D.________ (Spitzname) sag mal, wie oft wurde ich verhaftet und habe dich der Polizei erwähnt? Nur so als Idee. A: Nie Wie äussern Sie sich zu diesem Gespräch? D.________ (Spitzname) spricht mit Jemanden. Vielleicht mit mir. Ich habe meiner Stimme nicht erkannt. Ich und dieser D.________ (Spitzname). Ich erinnere mich nicht mehr an das Gespräch. […]» (EV Beschwerdeführer vom 11. Januar 2019 Z. 309 ff.). «Wie können Sie sich erklären, dass D.________