rem Mobiltelefon konnte im Facebook Messenger u.a. am 26.10.2018, 12:10, folgender Eintrag gesichert werden, welchen Sie an D.________ (Spitzname) (D.________) geschrieben haben: "Ich habe ein Sofa aus 4 Teilen genommen, es deckt sehr gut". Was für eine Erklärung machen Sie zu diesem Text? Ich will damit nur sagen, dass ich ein Sofa habe und nicht viel Platz habe. Diese Nachricht bedeuten gar nichts. Diese Smileys sind nicht für ihn. Das bedeutet nichts. Viellicht war diese Nachricht betreffend Smileys gar nicht für ihn. […]» (EV Beschwerdeführer vom 11. Januar 2019 Z. 283 ff.). «Anlässlich der Telefonkontrolle von D.___