Anlässlich der Telefonkontrolle von D.________, Nr. ________, vom 11.10.2018, 15:24:20 bis 15:37:00 zwischen E.________ und D.________ wurde folgendes aufgezeichnet: B sagt, sie wird der Polizei sagen, sie habe das Geld als Pflegerin verdient, auch von A erhalten, aber auch von A.________, der beim Transportunternehmen arbeitet, habe sie 5000 Euro erhalten. A weist B an, A.________ nicht zu erwähnen. Was sagen Sie zu diesem Gespräch? Da wird nicht über mich gesprochen. Ich habe damit nichts zu tun. Fragen Sie ihn selber, da wird nicht über mich gesprochen. Ich weiss nicht was für Geschäfte sie da machen.» (EV Beschwerdeführer vom 11. Januar 2019 Z. 213 ff.). «Bei der Auswertung von Ih-