8 hat. Auch das muss die Staatsanwaltschaft näher abklären. Insgesamt aber gibt es zahlreiche konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es nicht reiner Zufall sein kann, dass es seit mehreren Jahren Verbindungen zwischen dem Beschwerdeführer und D.________ gibt und dass diese Verbringungen immer wieder im Zusammenhang mit Fahrrädern stehen. Daran vermögen die beschwerdeführerischen Ausführungen in der Replik sowie die Einvernahmen von D.________ vom 9. Januar 2019 und diejenige des Beschwerdeführers vom 11. Januar 2019 nichts zu ändern. Zwar macht D.___