Wenige Minuten nach der Umladeaktion wurde der Beschwerdeführer mit den gestohlenen Velos angehalten. Dies sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass D.________ den Beschwerdeführer gegenüber seiner Mutter als Chef bezeichnet, respektive dass das Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und D.________ ein anderes ist, als sie bisher dargestellt haben (siehe dazu die Wahrnehmung im Bericht Kantonspolizei Bern vom 11.12.2018 S. 10 unten sowie 11 oben). Bei dem, was für D.________ auf dem Spiel steht, ist nicht nachvollziehbar, dass und warum er einen angeblichen Chef einer Reinigungsfirma decken soll (vgl. EV D.________ vom 17.12.2018, 09:05 Uhr, Z. 236).