Beschwerdeführer vom 12.11.2018 Z. 191). D.________ sprach am Abend des 31. Oktober 2018 mit seiner Mutter davon, dass ihm der Chef in der Nacht zwischen 02:00 und 02:30 Uhr seinen Lohn bringe. Anschliessend wurde observiert, wie der Beschwerdeführer und D.________ in der fraglichen Zeit den Lieferwagen aus- und wieder einladen. Wenige Minuten nach der Umladeaktion wurde der Beschwerdeführer mit den gestohlenen Velos angehalten.