7 deführer bestreitet, D.________ – wie von diesem geltend gemacht – Geld geliehen zu haben, und sagte aus, D.________ hätte ihm ja Geld geben müssen (EV Beschwerdeführer vom 29.11.2018 Z. 233). So widerspricht er im Prinzip seiner Aussage, wonach grundsätzlich die Empfänger der Waren den Transport bezahlen, respektive bei der ersten Lieferung der für D.________ transportierten Fahrräder der Empfänger bezahlt habe (vgl. EV Beschwerdeführer vom 12.11.2018 Z. 191).