Offenbar war es wichtig, dass die Fahrräder bei einer allfälligen Kontrolle z.B. im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle nicht sofort entdeckt werden. Die Chancen, dass am Grenzübergang keine Kontrolle erfolgt, sind im Übrigen relativ intakt, wie die Übersicht über die bekannten Kontrollen des Beschwerdeführers in den letzten Jahren zeigt, will er doch praktisch wöchentlich von Rumänien in die Schweiz gefahren sein (vgl. Bericht der Kantonspolizei Bern vom 11.12.2018 S. 7 f.). Zur Übergabe von Geld: