Zu den Kontrollen Kanton Thurgau und Fürstentum Liechtenstein: Soweit in der Beschwerde ausgeführt wird, es handle sich hinsichtlich der von D.________ aufgefundenen DNA um eine Behauptung ohne aktenkundigen Beleg, wird auf die DNA-Hitmeldung der Kantonspolizei Thurgau sowie auf den Anlass- und Abschlussbericht Landespolizei Fürstentum Liechtenstein vom 30. August 2018 verwiesen. Es ist rechtlich zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Beschwerdeverfahrens parteiöffentlich Beweismittel nachreicht (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 473 vom 3. Dezember 2018 E. 3.6). Zur Facebook-Nachricht betreffend das «Sofa»: