Auch der Umgangston in der Facebook-Messenger- Konversation deutet auf ein vertrautes Verhältnis zwischen den Beiden hin; so z.B. in den Nachrichten 15 f. oder 24, wo D.________ den Beschwerdeführer «Vb dupa ♥♥♥. Bv tata» (Wir reden später ♥♥♥. Sehr gut Vater) oder «Tata bandit» (Vater Bandit) nennt. Das beschwerdeführerische Vorbringen, die Kommunikation gehe nicht über die Übergabe der Fahrräder hinaus, ist unrichtig. Hingewiesen sei diesbezüglich auch auf die Facebook-Nachrichten Nr 3-5, in welchen D.________ dem Beschwerdeführer (mit vielen «traurigen» Emoticons) mitteilt: «Seit einer Woche rufst du mich nicht an und schreibst mir nicht. Wenn ich dir nicht schreibe, schreibst du