schwerdeführer vom 10.06.2018 F 4 und F 17) sowie dass er für den Kurierdienst 5 ausschliesslich das Natel seiner Firma benutze (EV Beschwerdeführer vom 23.06.2018 F 26). Dafür, dass sich die beiden schon länger und besser kennen, spricht ebenso, dass der Beschwerdeführer bereits im Jahr 2015 mit von D.________ gestohlenen Fahrrädern kontrolliert wurde (vgl. Bericht Kantonspolizei Bern vom 11.12.2018 S. 11). Auch der Umgangston in der Facebook-Messenger- Konversation deutet auf ein vertrautes Verhältnis zwischen den Beiden hin;