gestohlenen Velos angehalten werde, sei dies ein konkreter Anhaltspukt dafür, dass D.________ den Beschwerdeführer – aus welchen Gründen auch immer – gegenüber seiner Mutter als Chef bezeichne respektive dass das Verhältnis zwischen ihnen ein anderes sei als dargestellt. Es gebe viele offene Fragen, die geklärt werden müssten. Die Erklärungen des Beschwerdeführers seien Schutzbehauptungen. Insgesamt gebe es zahlreiche Anhaltspunkte, dass es kein Zufall sei, dass es seit mehreren Jahren Verbindungen zwischen dem Beschwerdeführer und D.________ gebe und dass diese Verbindungen immer wieder im Zusammenhang mit Fahrrädern stünden.