Die Polizei gehe offenbar davon aus, dass es sich bei F.________ und G.________ um Pseudonyme handle und diese mit D.________ identisch seien. Dies widerspreche indes den Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er von der Person, welche als D.________ identifiziert worden sei, bloss zwei Mal Fahrräder entgegengenommen habe. Viel wahrscheinlicher sei es daher, dass es sich bei den Dieben der Fahrräder um eine organisierte Bande handle, bei welcher die Rollen unterschiedlich verteilt seien und auch nicht jedes Mal dieselbe Person die Fahrräder übergebe, damit der Fahrer der Transportfirma keinen Verdacht schöpfe. Unklar sei zudem, ob und wo die DNA von D.________ aufgefunden worden sei.