Mit Blick auf die Umstände sowie die Feststellungen des Zeugen zum Schriftbild einer auf dem Terminal erfolgten Unterschrift drängt sich eine gutachterliche Klärung der Frage, ob die Unterschrift auf dem Terminal oder allenfalls durch Scan einer Unterschrift erfolgt ist auf. Diese Frage kann gegebenenfalls durch den KTD (oder eine andere hierfür kompetente Stelle) durch bildliche Analyse der Unterschrift und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Zeugen beantwortet werden. Die Staatsanwaltschaft hat daher die oben aufgeführte Frage 1 abklären zu lassen.