Nach wie vor ist unklar, ob durch den KTD eine entsprechende Feststellung getroffen wurde oder nicht. Der in den Akten vorhandene KTD-Bericht äussert sich ausschliesslich zur Frage, ob die Unterschrift vom Beschwerdeführer stammt oder nicht. Mit Blick auf die Umstände sowie die Feststellungen des Zeugen zum Schriftbild einer auf dem Terminal erfolgten Unterschrift drängt sich eine gutachterliche Klärung der Frage, ob die Unterschrift auf dem Terminal oder allenfalls durch Scan einer Unterschrift erfolgt ist auf.