von der Sofwarefirma I.________ hätte eine solche Funktion, würde sie denn existieren, erwähnt. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Mutmassung; der Zeuge wurde nicht konkret danach gefragt. Dass die fotografische Erfassung von Unterschriften (spätestens) ab Dezember 2015 möglich war, zeigt eine Internetrecherche (vgl. https://www.________, zuletzt aufgerufen am 4. Juni 2019), sowie ein Zustellbeleg des Beschwerdeführers vom 22. August