Die Daten würden ihnen in Form von Bilddaten (Unterschrift) im .tif Format und als Textdatei zur Verfügung gestellt werden. Die Daten würden an das Archivsystem weitergeleitet, worauf nur eine sehr eingeschränkte Anzahl an Personen Zugriff hätte. Die Protokolle würden zudem nur sechs Monate gespeichert werden. Die Staatsanwaltschaft gelangte gestützt auf diese Informationen zum Schluss, dass keine Möglichkeit bestanden habe, an den erzeugten Datensätzen Manipulationen vorzunehmen.