Am 5. Oktober 2018 gelangte die Staatsanwaltschaft erneut rechtshilfeweise an die deutschen Strafverfolgungsbehörden und ersuchte um Erhebung und Übermittlung aller Logbuch- oder Zugriffs-Protokolle zu den Daten betreffend das fragliche Paket. Die J.________ (Paketversandunternehmen) erklärte daraufhin, die Schweiz setze seit 2015 nicht mehr die Handgerätesoftware MDE ein, sie nutze eine eigene MDE Software der Firma I.________. Die Daten würden ihnen in Form von Bilddaten (Unterschrift) im .tif Format und als Textdatei zur Verfügung gestellt werden.