3 beleg sei am 9. April 2015 um 11:45:47 Uhr originär erstellt worden, danach seien keine Mutationen daran vorgenommen worden. Weiter wurden sieben Zustellbelege unter dem Namen des Beschwerdeführers übermittelt. Am 5. Oktober 2018 gelangte die Staatsanwaltschaft erneut rechtshilfeweise an die deutschen Strafverfolgungsbehörden und ersuchte um Erhebung und Übermittlung aller Logbuch- oder Zugriffs-Protokolle zu den Daten betreffend das fragliche Paket.