_ (Paketversandunternehmen)-Server in Deutschland oder der Schweiz gesendet wurden. 5. Feststellung, wie und wann der Zustellbeleg originär erstellt wurde und wie er in diesem Moment namentlich bezüglich des Unterschriftenfeldes aussah. 3.2 Zu prüfen ist nun, welche Ermittlungshandlungen die Staatsanwaltschaft gestützt auf die Anweisungen der Beschwerdekammer vorgenommen hat: Bezüglich der Fragen 1 und 2 gelangte die Staatsanwaltschaft an die Herstellerfirma der Software des Scan-Geräts.