3. 3.1 Mit Beschluss vom 25. Januar 2017 gelangte die Kammer zum Schluss, dass durch die Staatsanwaltschaft folgende Untersuchungshandlungen vorzunehmen sind (BK 16 356, E. 6.2 und 6.3): 1. Analyse der fraglichen Unterschrift, insbesondere Klärung der Frage, wie der Schriftzug hergestellt oder reproduziert worden sein könnte. 2. Abklärung der Frage, wie Display-Unterschriften auf dem Gerät L.________ üblicherweise bezüglich Dicke, möglicher Unterbrüche, Auflösung oder Ähnlichem aussehen. 3. Abklärung der Frage, wann der Datensatz mit den GPS-Angaben generiert wird.