Am 17. August 2016 wurde das Strafverfahren eingestellt, wobei eine dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. Januar 2017 im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft angewiesen wurde, das Verfahren fortzuführen. 1.2 Mit Verfügung vom 3. Januar 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 ein und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg. Sie verfügte weiter, dass die Verfahrenskosten durch den Kanton zu tragen seien und den beiden Beschuldigten keine Entschädigung und Genugtuung auszurichten sei.