1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland BM 18 29360 vom 12. Juni 2019 wird aufgehoben und die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, die Untersuchung gegen A.________ fortzuführen oder Anklage zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird vom Kanton Bern für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘400.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.