7 befreien, könnte es schon genügt haben, dass der Beschuldigte sie mit seinem Körpergewicht gegen die Wand gedrückt und sie so zum Erdulden des Geschehens gezwungen haben soll. Wie bereits gesehen, reicht es gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung aus, wenn der Täter ein gewisses Mass an körperlicher Kraft aufwendet, um sich über die entgegenstehende Willensbetätigung des Opfers hinwegzusetzen.