6 schuldigten die Stelle gekündigt wurde und sie entsprechend Gründe haben könnte, um ihm schaden zu wollen. Die Beschwerdeführerin wendet in ihrer Replik zudem zu Recht ein, dass Opfer von Sexualstraftaten nicht selten langwierige innere Prozesse durchmachen und anfänglich mit der Erstattung einer Strafanzeige zuwarten. Diese Umstände führen jedenfalls nicht zwingend zur Unglaubhaftigkeit ihrer Behauptungen. Ob tatsächlich auf ihre Angaben abgestellt werden kann, wird der weitere Verlauf des Verfahrens zeigen müssen.